Eine deutlich einstellige Prozentzahl aller deutschen Rentner verbringt den Lebensabend abseits von deutschem Boden. Doch was sollte man wissen, wenn man mit dem Gedanken spielt, sich dieser Personengruppe nach Ende der eigenen Lebensarbeitszeit anzuschließen?
1. Deutsche Auslandsrentner: Zahlen und andere Basis-Informationen
Alt werden jenseits von Deutschlands Grenzen. Das ist beileibe nicht nur etwas, das sich Besserbetuchte leisten, sondern ein seit Jahrzehnten stabil ansteigender Trend durch unterschiedlichste Schichten. Geht man allein nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dann sieht es folgendermaßen aus:
- 2023 gab es rund 21 Millionen Rentner hierzulande insgesamt.
- Insgesamt überweist die DRV Renten an zirka 1,8 Millionen im Ausland Lebende. Seit den 1990ern bedeutet das eine Steigerung um etwa die Hälfte.
- Der Großteil davon, etwa 1,5 Millionen, sind ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland Rentenpunkte erarbeitet hatten.
- Eine knappe Drittel-Million Personen, roundabout 300.000, sind dagegen Deutsche, die entweder dauerhaft oder zeitweilig im Ausland leben. Das sind knapp 1,5 Prozent aller deutschen Rentner.
- Was die beliebtesten Zielländer auswandernder deutscher Rentner anbelangt, werden die Top-3 von Österreich, der Schweiz und Spanien belegt. Es folgen die USA, Frankreich, die Niederlande, Polen, Kanada, Australien und Italien.
- Verschiedenen Umfragen zufolge können sich zwischen 20 und 40 Prozent aller Deutschen zumindest grundsätzlich vorstellen, ihren Lebensabend ganz oder teilweise in einem anderen Land zu verbringen.
Dazu sei erwähnt: All diese Informationen beziehen sich nur auf Rentner. Was Pensionäre anbelangt, also beispielsweise ehemalige Beamte, gibt es keine Erfassung der im Ausland Lebenden – respektive keine veröffentlichten Angaben.
2. Rentenzahlung im Ausland: Ein komplexes Thema
Die wohl wichtigste Frage, die sich jedem stellen dürfte, der mit dem Gedanken spielt, seinen Lebensabend dauerhaft oder wenigstens viele Monate pro Jahr an „einem schöneren Ort“ zu verbringen, lautet: Wie sieht es dort mit meinen Rentenansprüchen aus? Grundsätzlich lässt sich dazu Folgendes sagen: Wer sich hierzulande Rentenpunkte erarbeitet hat, der hat darauf einen ganz grundsätzlichen Rechtsanspruch. Er hat eingezahlt, erfüllt die zwei Voraussetzungen Mindestalter und Mindestversicherungszeit, dann „muss“ die DRV zahlen – ohne Wenn und Aber.
In welchem Land man selbst oder das Einzahlungskonto sich befinden, ist völlig gleich. Die Rente muss und wird fließen. Allerdings gibt es dennoch große Unterschiede:
- Wer sich jährlich kürzer als sechs Monate im Ausland aufhält, der ist aus Sicht der DRV weiterhin ein „Deutschlandbezieher“, für ihn ändert sich (in aller Regel) nichts.
- Wer länger bis dauerhaft im Ausland verweilt, dabei aber in der EU sowie Liechtenstein, Schweiz, Norwegen oder Island verbleibt, für den ändert sich in der Regel ebenfalls nichts.
- Wen es dagegen in einen Drittstaat zieht, der mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, muss hingegen mit Einschränkungen rechnen. Konkret: Geringeren Rentenzahlungen – oft am örtlichen Kostenniveau orientiert.
Dabei sei unterstrichen, dass das Thema hochindividuell und -komplex ist und von zahlreichen Einzelfällen bestimmt ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich dringend, frühzeitig mit dem Rentenversicherungsträger zu sprechen. Ferner sei hier auf das Thema private Rentenversicherung verwiesen. Insbesondere, wer sich vorstellen kann, seinen Lebensabend außerhalb der „Vertragsstaaten“ zu verbringen, sollte frühzeitig seine später zur Verfügung stehenden Mittel kalkulieren und gegebenenfalls aufstocken.
Bitte dazu bedenken, dass im Ausland nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten höher sein können bzw. die gesetzliche Rente geringer ausfällt, sondern ebenso mitunter Leistungen wie Krankenversicherungen aus eigener Tasche beglichen werden müssen. Damit wären wir beim nächsten Punkt:
3. Krankenversicherung für Auslandsrentner
Selbst wer als Rentner in ein Land mit milderem Klima zieht, ist keinesfalls vor Krankheiten aller Art gefeit – allein schon bezogen auf klassische Altersgebrechen. Doch wie sieht es hierbei mit der (gesetzlichen) Krankenversicherung aus? Kurz gesagt: ähnlich wie bei der Rente selbst.
- In den Vertragsstaaten bleibt man weiterhin in Deutschland krankenversichert – wobei es hier verschiedene Ausnahmeregelungen gibt.
- Außerhalb der Vertragsstaaten greift der Versicherungsschutz nur noch für sechs Wochen jährlich – und auch nur dann, wenn nachweislich keine private (Auslands-)Krankenversicherung abgeschlossen werden konnte.
Das bedeutet im Klartext: Wer seine Rentenjahre in den USA, Kanada, Thailand, Dubai oder einem anderen Ort außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes beziehen möchte, der muss entweder hierzulande eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen (die für die lange Aufenthaltsdauer gilt) oder eine vor Ort. Erneut kann man daher nur raten, sich zuvor sorgfältig beraten zu lassen. Nicht zuletzt deshalb, weil hier ebenfalls vieles vom Zielland und der alljährlich dort verbrachten Zeit abhängt.
4. Meldepflichten und das Thema Staatsangehörigkeit
In sein persönliches Renten-Traumland hineinzukommen, mag zwar nur Personalausweis bzw. Reisepass und gegebenenfalls ein Visum benötigen. Allerdings sei deutlich unterstrichen, dass damit in aller Regel nur (je nach Land sehr unterschiedliche) Kurzzeitaufenthalte möglich sind. In der EU ist es noch relativ einfach. Hier gilt alles, was bis drei Monate andauert, lediglich als Urlaub, für den nichts weiter zu tun ist. Auch, wenn es länger dauert, ist es bloß notwendig, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden – es gilt schließlich die EU-Freizügigkeit.
Dauert der ununterbrochene Aufenthalt mindestens fünf Jahre (hierbei gilt, ob man so lange im Ausland gemeldet war), kann man sogar das Recht auf Daueraufenthalt bzw. bekommen bzw. sich einbürgern lassen. Allerdings muss das alles bei Rentnern unter einem Aspekt betrachtet werden. Denn die EU-Freizügigkeit gilt prinzipiell nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Erwerbstätigkeit oder wenigstens eine
- Chance auf Erwerbstätigkeit und/oder
- Fähigkeit, seinen und den Lebensunterhalt seiner ebenfalls dort lebenden Familienangehörigen zu bestreiten.
Letzteres ist der wichtigste Punkt. Einfach formuliert: Als Rentner muss man in der Lage sein, sein Leben im jeweiligen EU-Ausland ohne dortige staatliche Leistungen bestreiten zu können. Andernfalls erlischt wahrscheinlich das Aufenthaltsrecht. Ein weiterer Grund, warum es so wichtig ist, genau die eigenen Rentenansprüche und das allgemeine Kostenniveau im Zielland zu eruieren.
Was die Staaten außerhalb der EU anbelangt, herrscht naturgemäß erheblich mehr Uneinheitlichkeit. Einige Nationen kennen spezielle Rentner-Visa, andere dagegen nicht. Definitiv hat man jedoch häufig allein schon deshalb ein (etwas) besseres Standing, weil durch den Nachweis der deutschen Rente gewährleistet ist, nicht überzusiedeln, um dortige Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nehmen wir Panama als Beispiel. Das mittelamerikanische Land gilt geradezu als Traumziel für Rentner – nicht nur aus Deutschland. Denn um dort als Ruheständler ein dauerhaftes Visum zu erhalten, ist es nur nötig, den lebenslangen Erhalt einer monatlich mindestens 1.000 US-Dollar betragenden Rente nachzuweisen. Anfang 2025 entsprach das zirka 970 Euro. Wer einen abhängigen Partner mitbringt, muss lediglich 250 Dollar mehr nachweisen.
Dennoch: Panama ist nur ein Beispiel von sehr vielen. Wen es in ein Land außerhalb Europas zieht, der sollte dringend frühzeitig bei einer Auslandsvertretung des Landes hier in Deutschland vorstellig werden und sich dort informieren. Dafür hat das Auswärtige Amt eine umfassende Liste erstellt.
5. Rentner im Ausland sein: Lohnt es sich?
Warum jemand die hoffentlich vielen Jahre nach Ende seiner Lebensarbeitszeit an fremden Gestaden verbringen möchte, hat sehr unterschiedliche und individuelle Gründe. Der eine möchte vielleicht ein angenehmeres Klima genießen, der andere will ein durch frühere Urlaube geliebtes Land zu seiner Wahlheimat machen.
Fast alle Auslandsrentner eint jedoch ein gemeinsamer Wunsch: Diese Menschen möchten ihr Leben nach der Arbeit genießen und sind der Meinung, dies sei in diesem oder jenem Ausland besser möglich als in Deutschland. Ob es sich lohnt, ist daher eine von vielen individuellen Faktoren abhängende Fragestellung. Typische Dinge, die dafürsprechen, sind beispielsweise die folgenden Punkte:
- Es handelt sich um ein Land mit im Vergleich zur Bundesrepublik spürbar geringeren Lebenshaltungskosten. Das dürfte für viele auswanderungswillige Rentner ein zentraler Beweggrund sein. Heißt, die deutsche Rente (selbst wenn sie mitunter reduziert wird) hat im jeweiligen Staat einfach erheblich mehr Kaufkraft und ermöglicht dadurch ein luxuriöseres oder wenigstens finanziell sorgenfreieres Leben als hierzulande.
- Das allgemeine gesellschaftliche Klima oder zumindest das in der jeweiligen Altersgruppe wird als angenehmer empfunden. In diesem Zusammenhang ist auch der Kontakt zu Gleichaltrigen wichtig – Hauptgrund dafür, warum einige Staaten bzw. Regionen darin als regelrechte „Seniorenbastionen“ gelten, etwa Florida.
- Die klimatischen Bedingungen entsprechen mehr den eigenen Wünschen oder sind aus gesundheitlichen Gründen vorteilhafter. Viele Rentner beispielsweise, die durch das typische deutsche Winterhalbjahresklima unter starken rheumatischen Schmerzen leiden (eine klassische Alterserkrankung), erleben an wärmeren Orten spürbare Linderung.
Naturgemäß sollte man sich dabei jedoch niemals Illusionen hingeben. Jedes Land hat völlig unterschiedliche Stärken und Schwächen. Selbst die beiden deutschsprachigen Nachbarländer Österreich und Schweiz sind erheblich mehr als bloß ein „Deutschland mit anderen Dialekten“, sondern unter anderem kulturell teils erheblich anders aufgestellt.
Daher zum Schluss ein finaler guter Rat: Egal ob nur für einige Monate jedes Jahr oder als dauerhafter Renten-Auswanderer. Wer solche Wünsche hegt, sollte sie niemals spontan in die Tat umsetzen, sondern am besten noch während der Lebensarbeitszeit das Zielland in Form vieler, möglichst längerer, Urlaube kennenlernen. Länger deshalb, weil ein Staat sich bei einem längeren Aufenthalt erheblich anders anfühlen und darstellen kann als bei einem typischen ein-, zwei-, dreiwöchigen Urlaub.