Ein Flugausfall kann selbst die sorgsamsten Urlaubspläne zunichtemachen. Zum Glück sind Fluggäste in solchen Momenten nicht machtlos.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert Reisenden umfassende Entschädigungen zu, wenn ihr Flug annulliert wird. Diese Regelung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Im Falle eines Ausfalls steht den Passagieren je nach Distanz des Fluges eine Entschädigung zu. Für die Inanspruchnahme der geltenden Rechte gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Flug gestrichen – was tun?
Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und umgehend mit der Airline Kontakt aufzunehmen. Eine Entschädigung Flugausfall erhalten Passagiere nicht einfach so, sondern müssen sie beantragen und häufig erkämpfen. Der Urlaub hat in jedem Fall Priorität. Reisende sollten sich daher erkundigen, ob ihr Anbieter einen kurzfristigen Ersatzflug oder eine andere Transportmöglichkeit organisiert. Sollten diese Optionen nicht infrage kommen, haben Passagiere Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Die Rückzahlung umfasst auch Kosten, die für die Fahrt zum Flughafen oder für eine Hotelübernachtung angefallen sind, wenn der Flug früh am Morgen geplant war. Reisende müssen für alle Ausgaben die Belege sammeln und bei einem Flugausfall einreichen. Beginnt der Urlaub später als angekündigt, steht den Passagieren die erwähnte Entschädigung zu. Auch hier müssen alle Belege für daraus resultierende Kosten gesammelt werden.
Höhere Gewalt: Wer trägt die Verantwortung?
Nicht jeder Flugausfall resultiert in einer Entschädigungszahlung. Im Falle von höherer Gewalt – etwa bei extremen Wetterbedingungen, Streiks oder politischen Unruhen – sind Airlines von der Verpflichtung zur Kompensation befreit. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fluggäste auf ihren Kosten sitzen bleiben. Die Pflicht zur Betreuung, also die Versorgung mit Getränken, Mahlzeiten sowie gegebenenfalls einer Unterkunft, hat Bestand. Passagiere sollten dennoch verantwortungsvoll handeln und besonders bei Unwetterlagen frühzeitig Kontakt zur Fluggesellschaft suchen, um sich über alternative Flugrouten oder Umbuchungen zu informieren.
Streik oder Demonstrationen: Besonderheiten bei Flugausfällen
Streikt das Personal der Fluggesellschaft, stehen Fluggästen in der Regel ebenfalls Entschädigungen zu. Schwieriger ist die Situation bei externen Arbeitsniederlegungen, etwa bei den Beschäftigten der Flughafensicherheit oder der Fluglotsen. Hier lautet die Argumentation, dass die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die Umstände haben. Ein ähnliches Szenario ergibt sich bei Demonstrationen auf dem Flughafengelände, die den regulären Betrieb lahmlegen. In diesem Falle sollten Passagiere ihre Rechte prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Auch hier gilt: Alle Belege für anfallende Kosten aufbewahren!
Wo finden Passagiere verlässliche Informationen?
Schnelle und präzise Informationen sind bei Flugausfällen von entscheidender Bedeutung. Die offizielle Webseite der Airline oder die entsprechenden Apps liefern aktuelle Daten zu Verspätungen und Annullierungen. Ein weiterer Tipp: Reisende sollten sich für den SMS- oder E-Mail-Service der Fluggesellschaft registrieren. Auf diesem Weg werden Passagiere sofort über Veränderungen informiert, die ihren gebuchten Flug betreffen und haben einen Nachweis über die Kommunikation.