Ob auf Dienst- oder Privatreisen – ein Regenschirm verhindert, dass schlechtes Wetter die Laune verdirbt. Idealerweise ist der Schirm im Handgepäck untergebracht. Der große Vorteil: Wenn es bei der Ankunft regnet, ist er sofort zur Hand. Aber: Das ist leichter gesagt als getan. Was über den Wolken akzeptiert ist, darüber herrschen im Flugverkehr strenge Vorgaben. Wie so häufig ist die Mitnahme von Stock- oder Taschenschirmen nicht endgültig geklärt.
Die wenigen Bestimmungen variieren von Fluglinie zu Fluglinie, in den seltensten Fällen sind Regenschirme ausdrücklich gestattet. Welche Gegenstände den Passagieren erlaubt sind, entscheidet letzten Endes das Personal vor Ort. Dabei zählen sowohl die Einschränkungen der jeweiligen Fluggesellschaft als auch die Vorschriften der IATA (International Air Transport Association). Laut diesen sind im Flugzeug weder spitze noch scharfkantige Schirme zulässig. Während kleine Varianten – wie Knirps oder Taschenschirm – im Allgemeinen kein Hindernis sind, ist bei den großen Stockschirmen die Sache wesentlich komplizierter.
Regenschirm im Handgepäck: Welche Regelungen sind zu beachten?
Den Regenschirm in die Kabine mitzunehmen und als Bordgepäck zu transportieren, ist für gewöhnlich ohne Weiteres möglich. Trotzdem hat der Schirm die Sicherheitskontrolle zu passieren. Geht von dem Artikel eine Gefahr aus, ist er nicht gestattet und die Fluggesellschaft beschlagnahmt ihn. Vor allem die Spitze von Stockschirmen gibt des Öfteren Anlass zur Kritik. Wichtig ist, dass der Regenschutz keine scharfe Kante aus Metall aufweist.
Es ist denkbar, das obere Ende mit Klebeband oder ähnlichen Hilfsmitteln zu verhüllen beziehungsweise zu „entschärfen“. Der perfekte Regenschirm hat eine runde, unbedenkliche Spitze. Obwohl es hinsichtlich der Größe keine Beschränkungen gibt, gilt es darauf zu achten, dass der Taschenschirm im Handgepäck nicht zu viel Platz verbraucht. Falls der Schirm zu groß ist, winken ihn die Mitarbeiter in aller Regel als persönlichen Gegenstand durch.
Nicht immer erwünscht: Der Stockschirm
Nicht nur der Taschen-, sondern auch der Stockschirm lässt sich während des Fluges bei sich haben. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Modelle in das Handgepäck passen. Dennoch sind die übergroßen Stockschirme nicht ganz unproblematisch und gefährden die Sicherheit von Passagiere und Besatzung. Alle Bauarten, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, sind im Flugzeug verboten. Regenschirme mit massivem Griff – die sich als Schlagstock oder Waffe nutzen lassen – sind an Bord ebenfalls untersagt. Verfügt der Schirm über eine Spitze aus Metall, stuft ihn die Sicherheitskontrolle des Flughafens unter Umständen als zu „scharf“ ein. Mehr Aussicht auf Erfolg haben die weichen Versionen mit einem oberen Abschluss aus Holz oder Kunststoff.
Er lässt sich überall mitnehmen: Der Taschenschirm
Wer unliebsame Überraschungen vermeiden möchte, der reist am besten mit einem kompakten Taschenschirm – zum Beispiel mit einem klassischen Knirps. Weil solche faltbaren Minischirme weder spitze Enden noch scharfe Kanten besitzen, lassen sie sich zusätzlich zum Bordgepäck mitführen. Davon abgesehen sind die Schirme klein, handlich und bequem zu verstauen; im zusammengeklappten Zustand sind sie praktisch nie größer als 30 cm.